{"id":104,"date":"2015-12-08T18:38:36","date_gmt":"2015-12-08T17:38:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.interback.com\/?page_id=104"},"modified":"2021-03-11T13:16:39","modified_gmt":"2021-03-11T12:16:39","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.interback.com\/index.php\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>1) Alle Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis und Lieferungsm\u00f6glichkeit. M\u00fcndliche, telefonische oder durch Reisende oder Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen erst G\u00fcltigkeit, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt sind.<\/p>\n<p>2) Die vom Lieferanten genannten Lierfertermine sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdr\u00fccklich als \u201everbindlicher Liefertermin\u201c vom Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt worden. Die Lieferung durchund stattfindet und ihm bereits erhaltene Leistungen zur\u00fcckerstatten. Der K\u00e4ufer ist im Falle eines vom Lieferanten zu vertretenden Verzuges der Lieferung zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatz kann der K\u00e4ufer nur in F\u00e4llen grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung des Lieferanten oder grob fahrl\u00e4ssiger oder vors\u00e4tzlicher Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Lieferanten verlangen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant \u2013 au\u00dfer in F\u00e4llen grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatzes \u2013 nur f\u00fcr den vertragstypischen, vern\u00fcnftiger Weise vorhersehbaren Schaden. Bei Teillieferungen erstrecken sich die Rechte des K\u00e4ufers nur auf den noch nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages.<\/p>\n<p>3) Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr billigste Verfrachtung. S\u00e4mtliche Sendungen einschlie\u00dflich etwaiger R\u00fccksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers. Soweit wir den Transport selbst \u00fcbernehmen oder einen Transportauftrag erteilen oder die anfallende Fracht vorlegen, geschieht dies im Auftrage und f\u00fcr Rechnung des K\u00e4ufers. Zur Kompensation der Mautkosten, die durch das mautpflichtige Stra\u00dfennetz auf Autobahnen und allen Bundesstra\u00dfen anfallen, berechnen wir f\u00fcr Auslieferungen ab dem 01.12.2020 eine Mautumlage von 3,95 \u20ac je Anlieferung und weisen diese separat auf der Rechnung aus. Bei Annahmeverzug des K\u00e4ufers d\u00fcrfen wir die Ware auf seine Kosten anderweitig einlagern, weitere Lieferungen \u2013 auch aus anderen Vertr\u00e4gen \u2013 ablehnen und nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. Eine Haftung f\u00fcr Fahrl\u00e4ssigkeit von Arbeitern und Angestellten des eigenen Betriebes wird ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4) Die Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne R\u00fccksicht auf M\u00e4ngelr\u00fcgen 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug f\u00e4llig. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen hereingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. F\u00fcr rechtzeitige Vorlegung und Beibringung von Wechselposten wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen. Zahlungen gelten erst als an dem Tag geleistet, an welchem wir \u00fcber den Rechnungsbetrag verlustfrei verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des K\u00e4ufers mit irgendwelchen Gegenanspr\u00fcchen ist nicht statthaft. Zahlungen an Angestellte wirken nur schuldbefreiend, wenn diese rechtswirksam zum Empfang von uns bevollm\u00e4chtigt sind. Spediteure, Fahrer und Lagerhalter sind grunds\u00e4tzlich nicht inkassoberechtigt. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens vom F\u00e4lligkeitstag an Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Vor Zahlung f\u00e4lliger Rechnungsbetr\u00e4ge einschlie\u00dflich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der K\u00e4ufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine s\u00e4mtlichen Verbindlichkeiten sofort f\u00e4llig, und wir k\u00f6nnen f\u00fcr die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Das Gleiche gilt bei Nichteinl\u00f6sung von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des K\u00e4ufers. Nach Vertragsabschluss eintretende Erh\u00f6hungen der Steuern, Z\u00f6lle und sonstigen Abgaben, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>5) Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erf\u00fcllung aller uns gegen den Besteller jetzt und k\u00fcnftig zustehenden Anspr\u00fcche unser Eigentum und darf bis dahin nicht verpf\u00e4ndet oder sicherungs\u00fcbereignet werden (Vorbehaltsware). Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die weiterverkaufte Vorbehaltsware. Der Besteller ist verpflichtet, beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware seine Abnehmer \u00fcber den zu unseren Gunsten bestehenden Eigentumsvorbehalt zu informieren und diesen \u2013 falls keine Barzahlung erfolgt \u2013 an seine Abnehmer weiterzugeben.\u2028F\u00fcr den Fall des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware tritt uns der Besteller bereits jetzt einen Teilbetrag der Forderung im Voraus ab, die er durch einen Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware erwirbt. Der abgetretene Teilbetrag ist so hoch wie der von uns berechnete Verkaufspreis f\u00fcr die weiterver\u00e4u\u00dferte Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit uns nicht geh\u00f6render Ware ohne Einzelberechnung der einzelnen Ware zu einem Gesamtpreis weiterverkauft, so tritt uns im Voraus der Besteller einen Teilbetrag der Forderung aus diesem Weiterverkauf ab. Der abgetretene Teilbetrag ist so hoch wie der Wert, den unsere Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung des Bestellers zur Erf\u00fcllung des Weiterverkaufs hat. Der Besteller ist zum Weiterverkauf und zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehrs und mit der Ma\u00dfgabe berechtigt und erm\u00e4chtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns \u00fcbergeht. Der Besteller darf das Eigentum an der Vorbehaltsware nur dann \u00fcbertragen, wenn der Kaufpreis an ihn vollst\u00e4ndig und ohne jede Bedingung gezahlt worden ist. Es ist ihm insbesondere untersagt, das Eigentum nur zu dem Zweck zu \u00fcbertragen, um es einem Dritten zu erm\u00f6glichen, die Vorbehaltsware als Sicherheit zu verwenden und\/oder zu \u00fcbereignen, z. B. im Rahmen eines finanzierten Kaufes. Jedes Rechtsgesch\u00e4ft zwischen Besteller und Dritten, dass den Sicherungszweck des Eigentumsvorbehaltes vereitelt, ist verboten und uns gegen\u00fcber unwirksam. Wir sind zur Einziehung des abgetretenen Forderungsanteils berechtigt. Soweit der Besteller die Forderung aus dem Weiterverkauf selbst einzieht, wozu er erm\u00e4chtigt ist, geschieht das nur treuh\u00e4nderisch und auf unsere Rechnung. Der eingezogene Erl\u00f6s steht uns zu. Wir sind mit dem Besteller dar\u00fcber einig, dass wir an dem Erl\u00f6s aus dem Weiterverkauf in dem Augenblick Eigentum in H\u00f6he der an uns abgetretenen Forderungen erwerben, in dem der Besteller den Erl\u00f6s in Empfang nimmt. Dieser Erl\u00f6s ist getrennt aufzubewahren und an uns abzuliefern. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller Namen und Anschrift des Drittschuldner und die Betr\u00e4ge mitzuteilen, seine Verpflichtungen gem. \u00a7 402 BGB zu erf\u00fcllen und die Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen. Die Erm\u00e4chtigungen des Bestellers zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware erl\u00f6schen bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten tr\u00e4gt der Besteller. Die Warenr\u00fccknahme ist nur dann als R\u00fccktritt vom Vertrag anzusehen, wenn wir dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4ren. Bei \u00dcbernahme unserer Kaufpreisforderungen in die laufende Rechnung (Kontokorrent) bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, solange aus dem Kontokorrent ein Guthaben vorhanden ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt von der Ziehung und Anerkennung des Saldos unber\u00fchrt. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Wasser, Feuer und Einbruchdiebstahl zu versichern. Im Schadensfalle steht uns die Entsch\u00e4digung gem. dem Versicherungsschein zu. Mit der Erf\u00fcllung aller Verpflichtungen des Bestellers aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zu uns geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf ihn \u00fcber und stehen ihm die abgetretenen Forderungen zu. Der Besteller ist verpflichtet, uns sofort zu verst\u00e4ndigen, wenn dritte Personen an der Vorbehaltsware einen Anspruch erheben, oder wenn Vorbehaltsware von dritten Personen gepf\u00e4ndet wird. Im letzteren Fall sind uns sofort die f\u00fcr eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Pf\u00e4ndungsprotokoll und eidesstattliche Versicherung, aus der sich die \u00dcbereinstimmung der gepf\u00e4ndeten mit der von uns gelieferten Vorbehaltsware ergibt) zu \u00fcbermitteln. Der Besteller hat dem Dritten unseren Eigentumsvorbehalt sofort entgegenzuhalten. Der Besteller hat uns auch sofort zu verst\u00e4ndigen, wenn durch Zahlungseinstellung, einen beabsichtigten Vergleich o. \u00e4. eine Einwirkung auf unsere Vorbehaltsware droht. Der Besteller ist berechtigt, die Freigabe der uns gem. dieser Ziffer Zustehenden Sicherungen zu verlangen, wenn und soweit der Wert der Sicherungen die Summe der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt und das vom Besteller nachgewiesen wird. Der Besteller ist verpflichtet, seine Banken \u00fcber den zu unseren Gunsten bestehenden Eigentumsvorbehalt und dessen Umpfang aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p>6) Der K\u00e4ufer hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit unverz\u00fcglich, nach Eintreffen der Ware, durch schriftliche Anzeige an uns zu erheben. Durch nicht rechtzeitig erfolgte M\u00e4ngelanzeige oder durch eigenm\u00e4chtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung aufgehoben. Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen haben wir nach unserer Wahl das Recht, die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zur\u00fcckzunehmen oder in angemessener Weise kostenlos Ersatz zu leisten oder dem K\u00e4ufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben. Weitergehende Anspr\u00fcche aus M\u00e4ngelhaftung und Schadensersatzanspr\u00fcche aus irgendeinem Grunde sind ausgeschlossen. M\u00e4ngel an Teillieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Auftr\u00e4ge. Bei Verdacht eines Mangels hat der Besteller sofort f\u00fcr die Beweissicherung (Probenahme usw.) zu sorgen. Die Probenahme muss nach gesetzlichen Vorschriften in unserem Beisein durch einen unparteiischen vereidigten Probenehmer erfolgen. Proben, die unter Missachtung dieser Vereinbarungen genommen worden sind, erkennen wir nicht an.<\/p>\n<p>7) Als Erf\u00fcllungsort wird der Sitz des Lieferanten (Langenfeld) vereinbart. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten der Vertragsparteien ist das f\u00fcr den Sitz des Lieferanten zust\u00e4ndige Gericht (Amtsgericht Langenfeld oder Landgericht D\u00fcsseldorf). In jedem Fall, insbesondere auch bei grenz\u00fcberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>8) Durch die Auftragserteilung erkl\u00e4rt sich der K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich mit diesen Lieferungsbedingungen einverstanden. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen l\u00e4sst die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt. Bedingungen des K\u00e4ufers, die zum Beispiel in Auftragsformularen des K\u00e4ufers von unseren Vertragsbedingungen abweichen, binden uns nur dann, wenn wir sie im Einzelnen ausdr\u00fccklich anerkennen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1) Alle Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis und Lieferungsm\u00f6glichkeit. M\u00fcndliche, telefonische oder durch Reisende oder Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen erst G\u00fcltigkeit, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt sind. 2) Die vom Lieferanten genannten Lierfertermine sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdr\u00fccklich als \u201everbindlicher Liefertermin\u201c vom Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt worden. 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